Kindertagesstätten haben den gesetzl. Auftrag (SGB VIII) das Wohl des Kindes zu gewährleisten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, Fachkräfte müssen Kindeswohlgefährdungen erkennen, entsprechend einschätzen und angemessen handeln können. Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen sind seit 01.01.2012 gesetzlich im SGB VIII vorgeschrieben. Ein besonderes Augenmerk bei Schutzkonzepten in Einrichtungen muss auf alle Formen von Gewalt an Kindern – beispielsweise durch Mitarbeiter*innen oder auch Gewalt unter Kindern gelegt werden.

Schutzkonzepte und das damit definierte transparente Procedere gewährleisten dem Team und der einzelnen Fachkraft eine Aufarbeitung, Reflektion und Prävention grenzverletzender Ereignisse

Für dieses professionelle Umgehen bei Kindeswohlgefährdung, ist es wichtig, dass die Fachkräfte sich ihrer Rolle, Aufgabe und Haltung, wie sie auch im Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan beschrieben wird, bewusst sind. Das Schutzkonzept dient Fachkräften und Träger zur Information und vor allem zur Arbeitserleichterung hinsichtlich ihrer Vorgehensweise im Bereich des Kinderschutzes. Sie soll zur Handlungssicherheit beim Fachpersonal, Träger und Eltern sorgen und Sie bei der Umsetzung des Schutzauftrags unterstützen. Das Seminar bietet solide Kenntnis rechtlicher, verfahrensbezogener und fachlicher Grundlagen zur Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.


Folgende Themen werden behandelt:

  • Auftrag von Fachkräften mit Blick auf die gesetzl. Grundlagen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • Erstellen eines Leitbildes zum Schutzkonzeptes
  • Überlegungen zum Praxistransfer ins Team
  • Reflexion struktureller Voraussetzungen und fachlicher Kompetenzen für die Umsetzung des Schutzauftrages
Zielgruppe: Leitungskräfte und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Ort: Alte Schule Hähnlein
Referentin: Petra Reimertz, Dipl. Sozialpädagogin, Marte Meo Therapist/Colleague Trainer
Kostenbeitrag: 150 €
Hinweise: Verpflegung: Selbstversorger

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